Warum die gesamte Leistung an einen Unternehmer vergeben?
14.01.2016

Dem Generalunternehmer - kurz GU - steht der Kunde oftmals kritisch gegenüber. Warum ein Unternehmen beauftragen, das für Leistungen bezahlt wird, die es selbst lediglich zukauft? Die Subunternehmer kann der Auftraggeber doch auch direkt beauftragen und spart somit Geld.

Das ist so nicht ganz korrekt. Natürlich müssen wir das behaupten, wird sich der werte Leser denken. Warum behaupten wir das aber?

Der GU leistet üblicherweise ebenfalls Bautätigkeiten auf der Baustelle. Weitere Leistungen vergibt er an spezialisierte Unternehmen, beispielsweise dem Installateur oder Elektriker. Dieses System funktionert sehr gut, vor allem, wenn diese Konstellation nur selten gewechselt wird, wenn also die einzelnen Unternehmen immer wieder gemeinsam Bauleistungen erbringen.

Kostenfaktor

Regelmäßig beauftragte Subunternehmer leisten für 'ihren' GU mit einem Kostenvorteil, den ein privat vergebender, einmaliger Auftraggeber nicht erhalten würde. Der GU-Aufschlag befindet sich in etwa in diesem Kostenvorteil, daher entsteht dem Kunden kein finanzieller Nachteil.

Gewährleistung/Mängelbehebung/Leistungsfähigkeit

Ein Ansprechpartner/Vertragspartner ergibt mehrere deutliche Vorteile:

  • Probleme auf der Baustelle werden an nur eine Person kommuniziert. Unerheblich, wer für die Problemstellung verantwortlich ist. Mit dieser Frage hat sich der GU zu befassen, nicht der Auftraggeber.
  • Probleme lösen sich besser auf, da das System auf eine lange Partnerschaft ausgelegt ist. Fehlerhafte Leistungen werden somit unbürokratischer von den betroffenen Unternehmen behoben.
  • Für die Gewährleistung hat der Endkunde nicht nur den GU als Ansprechpartner, sondern natürlich auch den leistenden Subunternehmer.

Schnittstelle der Leistungen

Mehrere Angebote von den einzelnen Teilgewerben haben fehlerhafte oder sogar fehlende Schnittstellen im Leistungsbild. Schnittstellen, also Leistungen, die von 2 oder mehr Unternehmern angeboten werden (ggf. bei Pauschalen gar nicht explizit angeführt), können in der Abrechnung doppelt oder mehrfach abgerechnet werden. Beispielsweise hat der Elektriker sowie der Maler in seinem Pauschalpreis das Verputzen der Wandschlitze einkalkuiert. Andererseits können genau diese Leistungen im Leistungsbild fehlen. Um beim Beispiel zu bleiben: der Elektriker fixiert die Elektroschläucher nur, der Maler bietet jedoch nur die Malerarbeiten ohne Verputzen an. Bei dem Zeitpunkt angelangt, an dem die Schlitze zu verputzen sind, kommt es von einem dieser beiden Gewerben zu einer Nachforderung wegen Mehrleistungen.

 

Das Leistungsbild einer Wohnraumsanierung können Sie selbst sehr einfach am Beispiel Ihrer eigenen Wohnung erstellen. Nutzen Sie unseren Sanierungsrechner (www.sanierungsrechner.at), um nicht nur ein Leistungsverzeichnis, sondern auch den detaillierten Preis einer Renovierung festzustellen.

 
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